wer muss einen unfall der versicherung melden? Die Antwort

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By AliIg

Bei einem Verkehrsunfall müssen in der Regel sowohl der Unfallverursacher als auch der Geschädigte den Unfall der Versicherung melden. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:

Meldepflicht des Unfallverursachers

Der Unfallverursacher ist verpflichtet, den Schaden seiner Haftpflichtversicherung zu melden[1][3]. Dies sollte möglichst zeitnah geschehen, in der Regel innerhalb von 7 Tagen nach dem Unfall[2][3]. Bei Unfällen mit Verletzten oder Toten muss die Meldung sogar innerhalb von 48 Stunden erfolgen[3].

Meldung durch den Geschädigten

Auch wenn der Unfallverursacher in der Pflicht ist, sollte der Geschädigte ebenfalls aktiv werden:

  • Es ist ratsam, dass der Geschädigte Kontakt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung aufnimmt, um Missverständnisse zu vermeiden[1].
  • Der Geschädigte hat meist bis zu zwei Wochen Zeit, eine Schadenmeldung bei der gegnerischen Versicherung abzugeben[3].
  • Es empfiehlt sich, den Schaden auch der eigenen Versicherung zu melden, selbst wenn man keine Schuld trägt. Dies dient der Beweissicherung[1].

Wichtige Informationen für die Meldung

Bei der Meldung an die Versicherung sollten folgende Angaben gemacht werden:

  • Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten
  • Versicherungsdaten inklusive Versicherungsnummer
  • Beschreibung des Unfallhergangs
  • Angaben zu sichtbaren Schäden
  • Unfallskizze und Fotos (wenn vorhanden)
  • Namen und Anschriften von Zeugen[2][3]

Besondere Fälle

  • Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen kann sich der deutsche Geschädigte an das „Deutsche Grüne Karte Büro“ wenden[2].
  • Bei Fahrerflucht oder wenn der Unfallgegner seine Daten nicht preisgibt, kann man über das Kennzeichen beim Zentralruf der Autoversicherer die zuständige Versicherung ermitteln[1][3].

Es ist generell ratsam, den Unfall so schnell wie möglich zu melden, um eine reibungslose Schadensregulierung zu gewährleisten. Im Zweifelsfall kann ein unabhängiger Kfz-Gutachter bei der Beurteilung der Schuldfrage und der fristgerechten Meldung unterstützen[3].

Citations:
[1] https://www.kfz-sv-homann.de/unfall-versicherung-melden-ratgeber/
[2] https://www.huk.de/fahrzeuge/ratgeber/unfall-pannen/richtiges-verhalten-bei-unfall.html
[3] https://kfzgutachterhamburg.com/unfall-der-versicherung-melden/
[4] https://moinunfall.de/unfall-melden-als-geschaedigter/
[5] https://www.sdrive-gutachter.de/kfz-gutachter-informiert/unfall-versicherung-melden/
[6] https://www.bussgeldkatalog.org/unfall-versicherung-melden/
[7] https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/autounfall-was-tun/
[8] https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/autounfall/