Grundsätzlich muss derjenige, der den Unfall verursacht hat oder betroffen ist, den Unfall der Versicherung melden. Dies sind die üblichen Szenarien:
1. Unfallverursacher
- Wenn Sie den Unfall verursacht haben, sind Sie verpflichtet, den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung zu melden.
- Falls Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt wurde, melden Sie den Schaden Ihrer Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko).
2. Geschädigter
- Sie müssen sich in der Regel an die Versicherung des Unfallverursachers wenden, um Ansprüche geltend zu machen.
3. Dritte (z. B. Beifahrer oder Eigentümer)
- Wenn Sie Beifahrer oder Fahrzeughalter sind, können Sie den Unfall ebenfalls der zuständigen Versicherung melden, falls der Fahrer dies nicht tut.
Wichtige Hinweise:
- Fristen einhalten: Viele Versicherungen verlangen, dass der Unfall innerhalb einer bestimmten Frist (oft 7 Tage) gemeldet wird.
- Polizei kontaktieren: Bei Unfällen mit Personenschäden, Fahrerflucht oder hohem Sachschaden sollte die Polizei informiert werden.
- Vollständige Angaben machen: Halten Sie alle wichtigen Daten bereit, wie Unfallzeitpunkt, -ort, beteiligte Personen, Fahrzeuge und Zeugen.
Im Zweifel empfiehlt es sich, direkt bei der eigenen Versicherung nachzufragen, wie vorzugehen ist.