Sterberegister
Verstorbene werden in Deutschland im Sterberegister registriert, das von den zuständigen Standesämtern geführt wird[2]. Das Sterberegister ist Teil des Personenstandsregisters und enthält wichtige Informationen über Sterbefälle[2].
Zuständigkeit und Registrierung
Das für die Registrierung zuständige Standesamt ist in der Regel das Standesamt, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist[4]. Folgende Aspekte sind bei der Registrierung von Verstorbenen zu beachten:
- Anzeigepflicht: Der Tod muss dem zuständigen Standesamt gemeldet werden[4].
- Anzeigepflichtige Personen: In Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen ist der Träger zur Anzeige verpflichtet. Bei Todesfällen außerhalb solcher Einrichtungen sind bestimmte Personen wie Familienangehörige oder Bestattungsunternehmen anzeigepflichtig[4].
- Erforderliche Unterlagen: Für die Registrierung werden verschiedene Dokumente benötigt, darunter die Todesbescheinigung des Arztes[4].
Eintragungen im Sterberegister
Im Sterberegister werden folgende Informationen über den Verstorbenen erfasst[2]:
- Todestag und Todeszeit
- Sterbeort
- Persönliche Daten des Verstorbenen (Name, Geburtsdatum, etc.)
Sterbeurkunde
Nach der Registrierung im Sterberegister kann eine Sterbeurkunde beantragt werden. Diese dient als offizieller Nachweis des Todesfalls und wird für verschiedene administrative Zwecke benötigt[3][6].
Besonderheiten bei Todesfällen im Ausland
Bei Todesfällen im Ausland besteht die Möglichkeit, den Sterbefall auch in das deutsche Sterberegister eintragen zu lassen. Dies ist nicht verpflichtend, kann aber vorteilhaft sein, wenn später eine deutsche Sterbeurkunde benötigt wird[5].
Citations:
[1] https://www.testamentsregister.de
[2] https://www.verwaltungsdaten-informationsplattform.de/SharedDocs/Register/Sterberegister.html
[3] https://www.erbrechtsexperte.de/erste-schritte-nach-einem-todesfall.html
[4] https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/31441541626
[5] https://www.ludwigsburg.de/-/dienstleistungen/sterbefall-im-ausland—aufnahme-in-das-deutsche-sterberegister-beantragen/vbid1712
[6] https://service.berlin.de/dienstleistung/318990/
[7] https://www.testamentsregister.de/im-sterbefall
[8] https://www.freital.de/Rathaus/Beh%C3%B6rdenwegweiser/Sterberegister-Nachbeurkundung-eines-Sterbefalls-im-Ausland-durch-ein-deutsches-Standesamt-Wohn-oder-Aufenthaltsort-in-Deutschland-.php?FID=2476.26.1&ModID=10&NavID=2476.10&object=tx%2C2476.2.1&ort=133.8&sfwort=1
[9] https://www.amtlich-einfach.de/DE/ThemenBuerger/FamilieGesellschaft/Tod/Tod_node.html
[10] https://service.berlin.de/dienstleistung/318989/